Moin,
Zitat:
Zitat von Helmut S
Bei Guttenberg dagegen ist zunächst der Beweis zu erbringen, dass er bewusst getäuscht hat. Dieser steht noch aus.
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Wievile Beweise brauchst Du noch?
Bei Fehltritten aller Art ist das Versehen die letzte Verteigigungslinie: "Ich habe das
Asthmaspray versehentlich eingeatmet"... "Das Schild mit der
Geschwindigkeitsbegrenzung habe ich übersehen" usw. Es ist ja auch so schön praktisch,
dass ich niemandem nachweisen kann, ob er ein Schild gesehen hat, oder nicht...
Zitat:
Wie auch immer - bewusst oder nicht: Verantwortlich für den Inhalt ist er so oder so.
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Genau, Du sagst es!
Selbst wenn diese Unmenge an kopiertem Text versehentlich in
die Arbeit gelangt ist, was ich mir allein wegen er schieren Masse
nicht vorstellen kann, so verliert sie dadurch auf jeden Fall ihren
wissenschaftlichen Wert!
Zitat:
Die eigentliche Rücktrittsforderung MUSS m.E. den Professoren gelten.
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Meiner Meinung nach ist IMMER in erster Linie derjenige verantwortlich, der einen Fehler gemacht hat.
Viele Grüße,
Christian