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Alt 01.02.2011, 14:51   #106
Steffko
Szenekenner
 
Benutzerbild von Steffko
 
Registriert seit: 24.01.2009
Ort: Freiburg
Beiträge: 3.079
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Ich will auf keinen Fall rechtfertigen, was der Idiot getan hat. Aber die Vermutung liegt nahe, dass Ihr irgendwie mehr getan habt, als nur auf der Straße zu fahren. Nebeneinander gefahren? Oder betont weit links gefahren? Damit macht man sich nicht unbedingt Freunde.
Sehen leider viele so. Ich fahre immer in da wo der rechte Reifen der Autos ist. Dass es fürs Überholen (außer wenn die Straße echt breit ist) keinen Unterschied macht ob man hintereinander oder nebeneinander fährt raffen die meisten ja nicht - man muss als überholender Autofahrer so oder so auf die gegen Spur (wenn man die Abstände die in der StVo vorgeschrieben sind einhält). So gesehen wäre es ein Vorteil wenn man 2er Reihe fährt, da die Gruppe dann nur halb so lang ist.
Gut Praxis und Tehorie sind zwei verschiedene Paar Schuhe - von der dt. Rechtsprechung mal ganz zu schweigen.

Zitat:
Zitat von drullse Beitrag anzeigen
Das Urteil hast Du richtig verstanden, Deine Schlußfolgerung ist aber falsch: ist ein blaues Schild vorhanden, musst Du auf dem Radweg fahren (es sei denn er ist zugeparkt oder anderweitig nicht benutzbar). Du kannst aber die zuständige Behörde dazu zwingen, das Schild abzumontieren.

Davon völlig unabhängig darf Dich aber trotzdem kein Autofahrer auf der Straße gefährden.
Da könnte man ja mal ne Aktion ins Leben rufen, wo mal jemand vom Fach einen Musterbogen aufsetzt wie man sowas per Rechtsweg machen kann. Wenn dass dann alle fleißig nutzen hilfts auf dauer vlt. Vielleicht auch nur um neue Beamten stellen zu schaffen, die dann die besondere Gefahr nachweisen.

Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
wobei sich allein dadurch der Autofahrer schon ins Unrecht setzt. Laut Straßenverkehrsordnung darf die Hupe (im Gegensatz zum üblichen Missbrauch) einzig und allein dazu benutzt werden, um andere Verkehrsteilnehmer vor unmittelbaren Gefahren zu warnen, niemals aber um z.B. schnarchende Fahrer an Ampeln aufzuwecken oder sich selbst den Weg frei zu hupen, bzw. Radfahrer zu erschrecken oder sie auf vermeintliche Radwege hinzuweisen.
Wie schon gesagt, zum Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften. Finde ich auch sehr ok, wenn das auto wirklich 100-50m hinter einem kurz zum Hupt - hören kommen tue ich die nämlich auch nicht.

Anyway - habe mir angewöhnt es einfach zu ignorieren so weit es geht. Aufregen bringt nichts als schlechte Laune. Anhalten und/oder anderweitig reagieren provoziert nur noch mehr. Also stumpf weiter fahren, kommt einer auf selbe Höhe und fängt an irgendwas zu sagen -> hart Bremsen und stehen bleiben. Dann kann man meist wenn der Anstalten macht auch zu halten/auszusteigen o.ä. meist immer noch umdrehen - denn wenn er das kann ist offensichtlich nicht viel Verkehr.

Dennoch, wünsch Euch gute Besserung und dass Ihr wenigstens nen bisserl Schmerzensgeld bekommt. Und auf die Gegendarstellung bin ich gespannt ^^

my2cents

Grüße.
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Plan für 2012:
Spaß <#> Spaß <#> ... <#> Ffm Mara <#> Urlaub
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