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Zitat von drullse
Das Urteil hast Du richtig verstanden, Deine Schlußfolgerung ist aber falsch: ist ein blaues Schild vorhanden, musst Du auf dem Radweg fahren (es sei denn er ist zugeparkt oder anderweitig nicht benutzbar). Du kannst aber die zuständige Behörde dazu zwingen, das Schild abzumontieren.
Davon völlig unabhängig darf Dich aber trotzdem kein Autofahrer auf der Straße gefährden.
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nicht ganz richtig, es kommt auch auf das Schild an, vierlorts hängen noch die alten Radwegschilder. Auf diesen Schildern sind Räder mit Pedale abgebildet, die gelten nicht mehr.