Zitat:
Zitat von maifelder
Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, dann darf nur in Ausnahmefällen die Radwegebenutzung angeordnet werden. Sprich, selbst bei einme vorhandenen Radweg muss man diesen in der Regel nicht benutzen.
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Das Urteil hast Du richtig verstanden, Deine Schlußfolgerung ist aber falsch: ist ein blaues Schild vorhanden, musst Du auf dem Radweg fahren (es sei denn er ist zugeparkt oder anderweitig nicht benutzbar). Du kannst aber die zuständige Behörde dazu zwingen, das Schild abzumontieren.
Davon völlig unabhängig darf Dich aber trotzdem kein Autofahrer auf der Straße gefährden.
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„friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
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