Zitat:
Zitat von frechdachs
sorry, aber die realität sieht leider anders aus .....
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Die Problematik ist schlicht die: Der Richter war nicht dabei und muss sich aus den Aussagen beider Seiten ein Bild zusammenreimen. Das Geschehen wird der andere (egal ob wahr oder nicht) vor Gericht sicher ganz anders erzählen, da wird was von Fahrradrambos und Co. kommen.
Dazu kommt die Vorgeschichte ob gegen die Person schonmal was im Straßenverkehr vorlag. Bei Wiederholungstätern ist die Fleppe sehr schnell weg, bei Ersttätern wird eher ein Auge zugedrückt. Daher führt kein Weg daran vorbei den Typen anzuzeigen damit der Vorfall auch aktenkundig wird.
Und Pfefferspray ist schon eine ganz andere Qualität als eine Nötigung oder andere Vergehen im Straßenverkehr. Das fällt unter Körperverletzung und eine Notwehrsituation wo er Angst um sein Leben haben musste lag ja wohl nicht vor.