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vor ein paar jahren gab es bei uns mal einen fall, dass bei einer klassenfahrt in eine therme ein schüler im schwimmbecken tödlich verunglückte. nach langer gerichtsverhandlung bekam die lehrerin die hauptschuld, obwohl e sin der therme rettungsschwimmer gab. urteilsbegründung war irgendwie so, das die rettungsschwimmer ihre augen ja nicht überall haben können, und nur die klassenlehrerin explizit für ihre schüler verantwortlich war. das ende der geschichte, es gab für lange zeit keine badereisen mehr für schüler hier. und auch heute machen die lehrer so etwas nur noch, wenn sie extra einen rettungsschwimmer anheuern und mitnehmen (und bezahlen), der nur für diese gruppe verantwortlich ist.
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