Zitat:
Zitat von Voldi
Ich weiss nicht wie das im schweizer Verkehrsrecht geregelt ist. Aber in Deutschland ist es IMHO egal ob Rad oder Auto. Die Strafe für Alkohol im Strassenverkehr ist die gleiche.
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Etwas differziert muss man das doch sehen.
Wenn etwas passiert, Unfall oder heftige Ausfallerscheinung, ist es wirklich egal, ob du mit dem Fahrrad oder einem Kfz unterwegs bist.
Wenn aber nichts passiert ist es deutlich unterschiedlich und es gibt folgende Grenzen für Führer von Kfz:
- mehr als 0,5%o
- mehr als 0,8%o
- mehr als 1,1%o, das ist die absolute Fahruntüchtigkeit, der Wert wurde mal vom BGH festgesetzt. In den 70er Jahren war diese Grenze noch bei 1,3%o
Für Radfahrer gibt es nur die absolute Fahruntüchtigkeit, die der BGH auf 1,6%o festgesetzt hat.
In diesem Fall gibt der Radfahrer auch seinen Führschein für eine nicht unerhebliche Zeit ab.
Prost, Volker