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Alt 07.12.2010, 13:21   #7
Rhing
Szenekenner
 
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Beiträge: 4.813
Gegen Beleidigungen ist Notwehr natürlich zulässig. Ob hier allerdings tatsächlich ne Beleidigung bzw. eine Bedrohung vorgelegen hat, ist zumindest unklar. Jedenfalls hat die Freundin des Opfers, die ja nun direkt betroffene war, das nicht bestätigt.
http://www.abendblatt.de/hamburg/art...Schlaeger.html
Im Zweifel halte ich die Blöd-Darstellung für "verkürzt". Ganz so einfach lag die Sache wohl nicht. Dass es jetzt erst ne Entscheidung gibt, ist zwar leider "normal". Das halte ich aber für einen Skandal. Natürlich ist das Erinnerungsvermögen der Beteiligten getrübt. Die werden doch zu Dingen befragt, die sich im Vorfeld abgespielt haben, als noch kein Mensch dran gedacht hat, wie die Angelegenheit eskaliert. Das diese Erinnerung angesichts der furchtbaren Entwicklung der Angelegenheit verblaßt, ist doch kein Wunder. Da denkt doch jeder Beteiligte an die Folgen für das Opfer und nicht daran, wie die Sache angefangen hat. Dementsprechend erinnert man sich auch später nicht mehr an die Vorgeschichte, nach einem halben Jahr erst recht nicht.
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