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Zitat von MatthiasR
Falls dein Vermieter mit der Reparatur nicht in die Puschen kommt, würde ich mal über "Ersatzvornahme" nachdenken. Kurz gesagt: selber reparieren lassen und bezahlen und die Kohle dann von der Miete abziehen. Aber frag' vorher mal einen Rechtsverdreher, wie man das rechtlich sauber durchzieht.
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Das ist ziemlich einfach:
- vorsichtshalber (nochmals?) eine kurze Frist setzen
- dann ausführen lassen
- dem Vermieter Kopie der Rechnung schicken und dazuschreiben, dass der Betrag von der nächsten Miete abgezogen wird (also ("aufrechnen")
- Mit einer solchen forderung kann übrigens auch dann die Aufrechnung erklärt werden, wenn im Mietvertrag ein Aufrechnungsverbot enthalten sein sollte.