Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Dann darf ich festhalten: Ob ein Kündigungsschutz bestand oder nicht, weißt Du nicht, da Du über die Faktenlage nicht ausreichend informiert bist, bzw. nur das weißt, was Herr Barion dazu sagt. Damit sind wir doch schonmal einen Schritt weiter, denn weiter oben klang das noch anders.
Grüße,
Arne
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Off-Topic: Weiter oben dürfte es aber auch richtig gewesen sein, weil die Aussage, dass bei der DTU keine Kündigungsschutz besteht, damit zu erklären ist, dass wohl keiner der aktuell Beschäftigten vor dem 1.4.2004 eingestellt wurde.
Wenn nun ein neuer GF eingestellt wird, dann genießt dieser keinen Kündigungsschutz. Das sollte jeder Bedenken, bevor er sich demnächst bewirbt, wenn die Stelle durch ein neues Präsidium ausgeschrieben wird
