Zitat:
Zitat von Skunkworks
Bis wann muss ich den alten gekündigt haben?
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Aus der Sportordnung:
D.4 Wechselbestimmungen
a) Ein wechselnder Athlet muss seinen Startpass bis zum 01.12. des laufenden Jahres mit einer schriftlichen Erklärung bei seinem alten Verein abgeben. Dieser Verein hat den Landesverband bis zum 30.12. des laufenden Jahres von der Abgabe zu informieren. Für das Folgejahr kann der Athlet jederzeit das Startrecht für einen Verein neu beantragen. Alter und neuer Verein haben die beteiligten Landesverbände von jeder Startrechtsänderung zu informieren. Die Kostenregelung (Ausbildungskostenersatz) ist in den Abgabenbestimmungen der DTU festgelegt.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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