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Alt 18.10.2010, 22:41   #7
TriBlade
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Beiträge: 1.081
Habe den Bericht jetzt nicht gesehen, nur das was ich dazu bisher hier im Forum gelesen habe.
1. Wie soll im Zweifel die "Echtheit" einer Mail bewiesen werden? Gibt es im Prinzip nur ein mir bekanntes Verfahren. Man müsste den Computer finden auf dem diese Mail geschrieben wurde und ein Sachverständiger müsste nachweisen können, dass der Wortlaut dieser Mail so auf diesem Computer geschrieben wurde. Dieser Computer müsste dann dieser einen Person zugeordnet werden können. Ferner müsste man beweisen, dass niemand anderes zu keiner Zeit diese Mail an diesem Computer hätte verfassen können. Alle anderen Verfahren funktionieren nicht wegen fehlender Verbindungs und Bestandsdaten.
Zusammenfassend ist nichts so schlecht als Beweis geeignet wie eine Mail. In welcher Form auch immer die vorliegt.
2. Viel schlimmer, die Presse hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das ist ein wichtiges Instrument der freien Presse, daher Grundgesetzlich geschützt. Dies ist wichtig und richtig und darf auf keine Fall ausgehebelt werden. Daher wird die Presse auch nie zu keiner Zeit und in keinem Fall an welchen Ermittlungen auch immer sich beteiligen. Auch dies völlig zu Recht.

Wüsste also nicht wo man wie ein Verfahren eröffnen sollte.
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