Die Sportverbände und die NADA sind nicht die Polizei. Sie können nur in sehr beschränktem Umfang Indizien zutage fördern, Beweise sichern oder gar Zeugen befragen.
Die E-Mail, die von Thomas Springstein an den spanischen Arzt Dr. Miguel Angel Peraita geschrieben wurde, wenige Tage nach der Silbermedaille von Stefan Vuckovic, in der sich Springstein für die "kreativen Ideen" Peraitas bedankte, blieb ohne Folgen.
Seltsam finde ich, wie nachlässig der Verfasser der E-Mail anonymisiert ist, um den es im aktuellen Fall angeblich gehen soll. So wie ich die Sache verstehe, kommt nur ein Athlet als Verfasser in Frage und nicht drei.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang das Gesetz zur
Verdachtsberichterstattung:
Unter Verdachtsberichterstattung versteht man beispielsweise Medienberichte über Tatverdächtige in Ermittlungs- oder Strafverfahren. An die Äußerung einer Verdächtigung werden besonders strenge Anforderungen gestellt. Hier sind für den Betroffenen besonders gravierende Auswirkungen bei einer unbegründeten Verdächtigung zu befürchten. Eine Verdächtigung darf deshalb nur bei schwerwiegenden gesellschaftlichen Vorkommnissen in den Medien ausgesprochen werden. Die Unschuldsvermutung muss dabei immer beachtet werden.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass es sich lediglich um einen Verdacht handelt und es muss anonymisiert berichtet werden. Grundsätzlich ist auch eine Stellungnahme des Betroffenen selbst einzuholen. Werden diese Anforderungen nicht eingehalten, ist die journalistische Sorgfaltspflicht nicht erfüllt.
Quelle: Wikipedia, Hervorhebung von mir.
Grüße,
Arne