Zitat:
Zitat von DasOe
Ein Buchhalter der wegen Unterschlagung rechtskräftig verurteilt ist, wird in seinem Job nie wieder eine Anstellung bekommen. Genauso muss es dopenden Sportlern ergehen.
|
Einverstanden. Aber nur, wenn das Verfahren, mit dem das bewusste und absichtliche Doping nachgewiesen wird, ebenso gut ist, wie das juristische Verfahren, das der Buchhalter bekommt.
Im Moment ist das nicht der Fall. Daher wäre ich mit einer lebenslangen Strafe nicht einverstanden. Die Wahrscheinlichkeit, jemanden zu Unrecht lebenslang zu bestrafen, ist zu groß. Lieber lasse ich einen Schuldigen laufen, als einen Unschuldigen zu Unrecht zu verurteilen.
Ein gutes Beispiel ist der Fall von Dieter Baumann. Ich weiß, die meisten glauben die Erklärung mit dem Anschlag nicht. Aber sie ist nicht ausgeschlossen, und nehmen wir nur in Gedanken einmal an, sie wäre zutreffend: Welche Möglichkeiten hatte Baumann letztlich, sich zu verteidigen und die im Strafrecht selbstverständlichen Rechte eines Angeklagten wahrzunehmen? So gut wie keine. Dazu ein kleines Detail, um klar zu machen, was ich meine:
Jens Prokop war damals beim Deutschen Leichtathletikverband (DLV) der Chefankläger gegen Baumann. Baumann war "sein" Fall. Er plädierte für eine konsequente Bestrafung des Olympiasiegers und gab dazu zahlreiche Interviews in allen großen Zeitungen. Der Rechtsausschuss des DLV, das oberste Entscheidungsgremium in diesem Fall, sprach Baumann jedoch frei. Baumann durfte wieder starten.
Der Internationale Leichtathletikverband (IAAF) erhob Einspruch und bestand darauf, die Sache selbst zu verhandeln. Angeklagt war dabei nicht Baumann als Person, sondern der DLV als nationaler Verband – vertreten ausgerechnet durch Jens Prokop, der in Deutschland der eifrigste Widersacher Baumanns war!
Kein Wunder, dass man sich schnell einig wurde. Baumann war fortan wieder gesperrt. Der Vorsitzende der Verhandlung kam von den Philippinen – ob er die 2000 Seiten umfassende Ermittlungsakte (in deutscher Sprache von einer Sonderkommission der Polizei verfasst) gelesen hat? Eine zwanzigseitige Zusammenfassung in englischer Sprache, die Baumann selbst hat anfertigen lassen, wollte keiner haben.
Unabhängig von der Frage, was nun mit der Zahnpasta war, ist dieses Verfahren eine Farce gewesen. Solange das so ist, bin ich gegen lebenslängliche Strafen.
Grüße,
Arne