Zitat:
Zitat von Klugschnacker
An die Zulässigkeit eines Anscheinsbeweises sind hohe Anforderungen zu stellen, denn er enthält eine Umkehr der Beweislast und eine Abkehr vom Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten". Das sind in einem Rechtsstaat keine Kleinigkeiten. Es muss also ein deutlicher und überzeugender Anschein sein.
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Dafuer bewegen wir uns hier bloss im zivilrechtlichen Sportrecht und nicht im Strafrecht!