Zitat:
Zitat von Volkeree
Bei meinen Rechnungen gibt es nur ein Einkommen, also keinen mit Steuerklasse 5, nur einen mit Steuerklasse 3.
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Das ist ok. Dann wird hier das Ehegattensplitting (ich zitiere sinngemäß Arne) - sofern beide Ehepartner gemeinsam veranlagt werden - wahrscheinlich richtig gut zuschlagen. Wie gut hängt natürlich von den Gesamteinkünften ab.
Das ändert aber nix an der Tatsache: Kinder haben keine Auswirkung auf die Steuerlast (abgesehen von den Freibeträgen - aber darum ging es Dir ja ausdrücklich nicht) und auch die Steuerklasse hat keine Auswirkung auf die letztendliche Steuerlast - abgesehen vom Ehegattensplitting, aber da wolltest Du nicht das ich dauernd drauf rumreite.
Ist dir jetzt aber klar, wie das grundsätzlich funzt?