Nach DTU-Sportordnung ist das Getränke anreichen z.B. nicht erlaubt. Was die Eiermann-Sportordnung da vorsieht, weiß ich nicht. Diese Art der Unterstützung von Lothar Leder an Andreas Raelert in Frankfurt wurde ja "vom Fachpublikum" auch schon grenzwertig gesehen. Von den KR anscheinend nicht.
Zitat:
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Zitat von Sportordnung
D.1 f) Die Annahme fremder Hilfe, einschließlich anderer Athleten, ist verboten, soweit die Sportordnung keine Ausnahmen vorsieht. Als Ausnahmen gelten insbesondere Notfälle (Gesundheitsgefährdung) und Hilfen durch vom Ausrichter hierfür eingesetzte Personen.
Ligawettkämpfe sind von dieser Regelung ausgenommen.
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