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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Unfall mit dem Rad - was tun?
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Alt 09.09.2010, 23:27   #39
Zeven5
Ist alles so schön bunt hier!
 
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Zeven
Beiträge: 14
Hallo Lucy89,
habe mir jetzt die ganzen Infos und Halbwahrheiten und tollen Tips in Ruhe durchgelesen und möchte Dir als ein Triathlet der seit 28 Jahren in der Schadenregulierung des größten deutschen Autoversichereres tätig ist folgenden Rat geben. Ein von Dir beauftragter Rechtsanwalt wird selbstverständlich DEINE Interessen vertreten, zaubern kann er aber auch nicht. Deinen Sachschaden kannst Du völlig unproblematisch anhand einer Kostenkalkulation einer Radwerkstatt belegen und in der Regulierung gibt es in der Regel überhaupt keine Probleme, wenn man nicht mit völlig überzogenen Reparaturkosten kommt.
Der Personenschaden ist sicherlich schwieriger zu beurteilen. Du kannst dem zuständigen Haftpflichtversicherer eine Schweigepflichtentbindungserklärung unterschreiben und der wird dann bei Deinen behandelnden Ärzten auf seine Kosten Berichte anfordern. Nicht jeder erlittene Personenschaden ist automatisch auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld!!! Es kommt auf die Beeinträchtigung im allgemeinen Lebensumfeld, die Behandlungsdauer und den Heilungsverlauf an. Es ist ein Unterschied, ob ein durchtrainierter Sportler oder ein gebrechlicher alter Mensch bei einem Unfall verletzt werden. Auch diese Umstände werden bei der Bemessung berücksichtigt.
Zur Information aller Forumsteilnehmer die sich an dieser Diskussion hier beteiligen. Wir können alle von Glück reden das bei Schadenfällen hier in Deutschland , Deutsches Zivilrecht angewandt wird. Ich nenne es auch gerne Schlaraffenlandrecht. Für alles und jedes muss irgendeiner bezahlen. Viele von uns Triathleten sind jedes Jahr zum Radtraining auf Mallorca. Meine Frau und ich wurden dieses Jahr am 10.05. auf dem Weg zum Kloster Lluc bei Campanet von einem betrunkenen mallorcischen Motorradfahrer frontal gerammt und schwer verletzt. Der Urlaub war nach einer Woche beendet und meine Frau ist heute noch arbeitsunfähig. Da der Unfall auf Mallorca nach spanischem Zivilrecht behandelt wird gibt es KEINEN Anspruch auf immateriellen Schadenersatz, spricht Schmerzensgeld. Nach spanischerm Recht gibt es NUR eine Entschädigung bei BLEIBENDER INVALITÄT!!!!! Das vielleicht nur mal zur Info an alle die es wieder im nächsten Jahr nach Mallorca zieht und die vielleicht an das Schlaraffenland Deutschland glauben, zumindest was das Schadenersatzrecht angeht.
Natürlich wünsche ich Dir gute Besserung und das Du bald wieder die Straßen "unsicher" machen kannst.
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