16.08.2010, 16:24
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#529
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triathlon-szene.de Autor
Registriert seit: 02.07.2007
Ort: Titanspeicher Mittelhessen
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Zitat:
Zitat von Rhing
Na ja, der Haftungsausschuß müßte dann aber in AGB wirksam sein. Ich schau da jetzt nicht im einzelnen nach, denn mir zahlt ja keiner Startgeld  , aber wenn da wirklich nur steht, dass der Veranstalter nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet, leichte Fahrlässigkeit also komplett ausgeschossen ist, dann dürfte das gegen die Vorschriften über AGB verstoßen. Der Verwender von AGB muß zumindest für Verzug, Unmöglichkein, sog. Kardinalpflichten und Personenschäden (begrenzt) haften. Folge wäre dann, dass die Haftungsbeschränkung wegfällt und die gesetzliche Regelung gilt, also Haftung für jede Form der Fahrlässigkeit. Die Frage ist also, ob der Veranstalter, der die Veranstaltung mit Check-In am Vorabend organisiert hat, alle im Verkehr erforderlichen Pflichten erfüllt hat. Da hat einer der Vorposter ja was zu geschrieben. Bin aber nicht vor Ort gewesen, sondern war bekanntlich bei Sonnenschein in Hückeswagen.  Jedenfalls haftet er nur bei Fahrlässigkeit, d.h. bei Verletzung durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen (Helfer, Wachdienst). Die verschuldensunabhängige Haftung greift nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, die hier wohl nicht vorliegen.
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Hallo Herr Kollege!
Das war hier sehr verkürzt dargestellt, aber die IM-AGB in ihrer Gesamtheit sind spätestens seit dem Diebstahl in WI 2008, der sie einen schönen fünfstelligen Betrag gekostet hat, up to Date, sei Dir sicher!
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