Zitat:
Zitat von Cruiser
2. Wenn nicht der Veranstalter dafür verantwortlich ist, daß bei meinem eingecheckten Bike nichts gestohlen wird, wer denn dann?
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NEIN, denn auch der Eiermann hat in seinen AGB nen Haftungsausschluss für alles außer grob fahrlässiges Verhalten, guckst, wenn Du Dich das nächste Mal bei Kai anmeldest auf:
§ 4 Haftungsausschluss
[...]
6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.