Zitat:
Zitat von Jahangir
Ob der Athlet einen Anspruch hat oder nicht, ergibt sich letztlich aber nicht aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese spiegeln nur die Interessen des Verwenders wider. Sollte mal ein Athlet sich am 3. Mai wegen Krankheit abmelden und dann auf die Idee kommen, dass ihm die Erstattung der Startgebühr abzüglich eines Bearbeitungsaufwandes von sagen wir mal Euro 20,00 zusteht, würden im Notfall in die Gerichte darüber entscheiden, ob der Anspruch besteht oder nicht. Ich hoffe, dass irgendjemand einen solchen Fall mal bald vor Gericht schleppt, damit Klarheit herrscht.
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mal abgesehen von irgendwelchen Ansprüchen und Umschreibung etc. der Veranstalter beschwert sich darüber das über sein Vorgehen in einem Forum diskutiert wird. Ganz ehrlich: das wäre nicht passiert wenn er mit dem ganzen Scheiß nicht bis zwei Tage vor der Veranstaltung gewartet hätte. Dann hätte man die Angelegenheit auch in Ruhe unter 4 Augen klären können. Wer in der Öffentlichkeit steht muß auch mit öffentlicher Kritik rechnen. Selber schuld!