Zitat:
Zitat von faulenzer
Google mal ein bisschen, Da wirst Du jede Menge
Urteile finden, in denen AGBs oder zumindestens Teile
daraus für ungültig erklärt wurden.
Und eine AGB in der steht "Zahl Du mal, ich behalte mir
aber vor keine Leistung meinerseits zu bringen"
wird einen Richter nur zum Lachen bringen.
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Stimmt, aber die Leistung - den möglichen Start - stellt der Veranstalter ja bereit. Wenn man den nicht nutzen will/kann ... Leistungsverweigerung trotz Zahlung liegt ja nunmal nicht vor.
Aber da können sich ja Juristen mit beschäftigen ob das so zulässig ist oder nicht. Wenn ich irgendwas kaufe und die Umtauschfrist abgelaufen ist habe ich auch Pech wenn ich das gekaufte doch nicht nutzen möchte.
Letztlich läuft es doch auf eins hinaus:
LESEN
Ob Versicherungen, Verträge oder Anmeldung bei Veranstaltungen. Bevor ich etwas anstelle, ändere oder unterschreibe empfiehlt es sich vorher die AGBs zu lesen.
