Zitat:
Zitat von Frank
In der Ausschreibung steht:
Es gilt die Straßenverkehrsordnung.
Eine teilweise oder vollständige Straßensperrung bezieht sich meist nur auf den Verkehr in Wettkampfrichtung. Manche Kreuzungen werden dann noch von Polizeibeamten geregelt. Streckenposten haben keinerlei Einfluß auf die StVO. Deshalb gilt an allen normalen Kreuzungen auch nach wie vor "rechts vor links" bzw. die jeweiligen Verkehrszeichen.
Ich selbst habe als Augenzeuge beim Triathlon in Tutzing einen Unfall eines Radfahrers mit einem Auto erlebt. Der Teilnehmer hatte auch die Einstellung "Ich bin Triathlet und habe immer Vorfahrt". Genau diese Einstellung verursacht in Oberbayern die Probleme überhaupt noch Genehmigungen für Triathlonveranstaltungen zu bekommen.
Ich finde viele hier sollten mal ihr persönliches Wertesystem neu kalibrieren.
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Jo genauso ist es. Mittlerweile ändern schon einige Länder ihre Gesetzgebung und verbieten Sportveranstaltungen auf Bundesstraßen oder verlangen die völlige Sperrung von Straßen für den Verkehr. Für viele kleine Wettkämpfe bedeutet dies das Aus.
Wobei wenn man permanent den Hamburger Stadtverkehr ausgesetzt ist, dann rechnet man ständig damit vom Rad geholt zu werden...
Gute Besserung an den Verunglückten.