Zitat:
Zitat von sybenwurz
Natürlich kann man;- ist aber schwierig, weils ja auch dann geklaut sein kann, wenn die von nix wissen (im Ausland geklaut oder der Eigentümer hatte keine Rahmennummer usw.)
Glaube, als Grundlage für gutgläubigen Erwerb reichts nedd, und wenns dann doch gerippt war, bistes los und deine Kohle auch erstmal...
Normal hat man für so n Dingen aber auch nen Kaufvertrag.
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Bei gutgläubigem Erwerb wirst du nicht wegen Hehlerei bestraft, Eigentümer kannst du auch dann nicht werden.