Zitat:
Zitat von FinP
Eben - hier zieht das Verursacherprinzip. Nur wer hat den Schaden schuldhaft verursacht? Das Kind nach gesetzlicher Definition nicht. Wer soll also zahlen? Die Eltern, weil sie das Kind schuldhaft verursacht haben?
Natürlich ist das ärgerlich für den, der den Schaden hat.
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ok - das Gesetzt ist wohl in D anders als in der Schweiz, wenn ich das richtig verstanden habe KANN man Kinder unter 7 oder 10 Jahren gar nicht für Haftpflichtschäden versichern. Deshalb würde ich auch hier sagen: haben die Eltern gespart und keine Versicherung abgeschlossen sind sie "selber schuld" und müssten allfällige Schäden übernehmen.
http://www.svv.ch/printview.cfm?cfid...Med iaRight=0