Zitat:
Zitat von Cruiser
Ist eine Vers. vorhanden, ist die Schuldfrage gar kein Thema und geklärt
Die Versicherung zahlt. Das ist gut so.
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Ist leider nicht so, denn die Haftpflichtversicherung bezahlt auch bei Vorhandensein nur bei Verschulden.
In deinem Fall dürftest du aber wohl Glück haben, da das Kind schon 10 Jahre alt war.
Übrigens, was anderes: Wenn du mit der Versicherung abrechnen willst, dann reich nicht eine Zeitwertschätzung ein sondern die Rechnung über das Fahhrad, also den Neuwert.
Lass doch die runterrechnen, wenn sie wollen. Vielleicht wollen sie ja auch nicht.
Und wenn sie deiner Meinung nach zu viel runterrechnen, kannst du immer noch bei einem Radhändler den Zeitwert schätzen lassen.