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					Zitat von Pascal  Das mit dem Fahrradführerschein fiel mir im Zusammenhang mit den 10 Jahren des Mädchens auch ein. Das wäre u.U. wichtig. Hat sie den "Führerschein" dürfte eine Teilnahme am Straßenverkehr völlig in Ordnung sein, zur Schule dürfen Kinder dann doch auch mit dem Fahrrad. Natürlich ohne elterliche Begleitung. Daher würde ich somit auch keine Verletzung elterlicher Aufsichtspflicht sehen. | 
	
 Was heißt dürfen? Der "Führerschein" ist doch ncihts offizielles, oder? Ich bin mit 6 alleine zur Schule gefahren. Meine Eltern hatten mich ein paar mal begleitet und dann durfte ich alleine fahren. Genau wie alle anderen Kinder im Dorf.
Ich find's ja eigentlich total bescheuert, dass heute alle Kinder von ihren Mamis im Q7 zur Schule gefahren werden, weil es mit dem Fahrrad ja viiiieeeel zu gefährlich sei. Dabei können die Mamis mit den Q7, Touaregs etc. gar nicht umgehen, stören sich aber nicht weiter an den Kollateralschäden. Es lässt sich ja lustigerweise sogar eine Zunahme der Unfälle in Schulnähe nachweisen, da eben heute alle Kinder gefahren werden.  Kein Wunder, dass es jetzt zu gefährlich ist, wenn die Kinder alleine hinradeln, über ne Q7 Motorhaube sieht man son Kind gar nicht...
Wenn Cruiser jetzt auf seinen Kosten sitzen bleibt, dann wäre das mal wieder der Beweis, dass es nen Unterschied zwischen im Recht sein und Recht bekommen gibt. Wenn die Eltern denken, dass ihr Kind alleine Rad fahren darf, dann müssen sie auch mit den etwaigen Konsequenzen leben.
FuXX