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Einer meiner Vorredner hat geschrieben, dass ein Privatgutachten nix bringt, sondern man gleich ein Beweissicherungsverfahren durchführen muss.
Als Anwalt sehe ich das anders. Ich hatte mal ein Mandat, da ging es um Zahnersatz und warum dieser nix taugt. Der Mandant und ich sind auf dem Gebiet Laien. Der Mandant hat im Internet recherchiert und eine gewisse Ahnung, was die Ursache sein könnte. Er hat dann ein Institut in der Schweiz damit beauftragt ein kurzes sog. Parteigutachten zu fertigen. Das hat den Mandanten in seiner Vermutung bestätigt. Kostenpunkt ca. 300 €.
Das Gericht musste selbstverständlich nochmal ein Gutachten durchführen, da der Sachverhalt immer noch umstritten war. Kostenpunkt 900 €, obwohl kürzer vom Text. Der gerichtliche SV hat sich weitgehend auf das vorhandene Gutachten gestützt. Die Kosten für das Parteigutachten wurden auch eingeklagt und als sog. Rechtsverfolgungskosten zugesprochen. Ergo ist ein sog. Parteigutachten nicht falsch, sondern dient dazu Wissen zu erlangen.
Wenn du so was machst, dann sollten aber auch die Aussage deiner Kollegen, die dabei waren, gesichert werden und dem Gutachter vorliegen.
Was ich aufgrund der ganzen Schilderungen nicht ganz verstanden habe, was das ganze mit deinem Rad, dessen Hersteller auf der Messe war und so weiter, dein Bekannter die die Teile vom alten Rad abgebaut und am neuen Rad angebaut hat und so fort zu tun hat?
Hier geht es doch nur um den Aufsatz richtig?
Der Aufsatz ist vom gleichen Hesteller wie das Rad richtig?
Der Hersteller ist hier nicht zu greifen richtig?
Cengiz
PS Das ist übrigens eine typische Sachverhaltsschilderung beim Rechtsanwalt. Die Leute kommen, wenn überhaupt, nur schwer auf den Punkt.
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