Zitat:
Zitat von roadrunner
2m Abstand schreibt das gesetz vor und die werden selten eingehalten!
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Nö, das "Gesetz" schreibt lediglich einen
ausreichenden Abstand vor:
"(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden."
Was ausreichend ist schwankt dann von Richter zu Richter, üblich sind ~1,5m, je höher das gefahrene Tempo des Autofahrers desto mehr. So waren auch schon 1m in einer 30er-Zone ausreichend und 1,5m bei Tempo 100 nicht.
Nur wie oft ist es auch gut unter 1m?
Was ich ebenso kritisch finde ist der Abstand von hinten. Wenn nicht überholt werden kann wird oft auf 1-2m ans Hinterrad gefahren, und das ohne Bremslicht am Fahrrad. Nur leicht bremsen müssen und das geht übel aus.
