Zitat:
Zitat von Hafu
Aber bei der DTU (oder/und ITU mahlen die Mühlen langsamer: Laut Sportordnung sind Schwimmanzüge bei allen internationalen Wettkämpfen nach §7.1 , bei Meisterschaften, Qualifikationswettkämpfen und den Wettbewerben der 1. und 2. Liga verboten. Wann die Speedsuits erlaubt sind, steht zwar in der Sportordnung nicht drin (oder ich hab's nicht gefunden), aber vermutlich sind sie erlaubt bei allen anderen Wettkämpfen, auch wenn richtige Neos verboten sind.
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Richtig. Letztlich liegt dies aber in der Hand der Veranstalter, die die Wet-Suits in der Ausschreibung verbieten können. Oder halt nicht. 
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Und tschöh
Matwot
"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
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