Zitat:
Zitat von Nordexpress
Doch, doch, die versenden.
Sie schließen nur ausdrücklich die Anwendung des Fernabsatzrechts bzgl. Rücknahme aus, weil der Kunde die Möglichkeit hätte, sich die Räder vor Ort anzusehen.
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Das ist Quatsch, und damit würden die vor Gericht auch nicht durchkommen.
Das würde ja bedeuten, dass für jeden Online Shop mit angeschlossenem Ladengeschäft das Fernhandelsabsatzgesetz (-> BGB) nicht gilt, was natürlich nicht stimmt.
Bei Fernabsatzverträgen gelten bestimmte Ausnahmeregelungen bezüglich des Widerrufs; das Vorhandensein eines Ladengeschäfts gehört meines Wissens nach nicht dazu.