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Alt 05.05.2010, 14:27   #8
Megalodon
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Nordexpress Beitrag anzeigen
Doch, doch, die versenden.
Sie schließen nur ausdrücklich die Anwendung des Fernabsatzrechts bzgl. Rücknahme aus, weil der Kunde die Möglichkeit hätte, sich die Räder vor Ort anzusehen.
Das ist Quatsch, und damit würden die vor Gericht auch nicht durchkommen.

Das würde ja bedeuten, dass für jeden Online Shop mit angeschlossenem Ladengeschäft das Fernhandelsabsatzgesetz (-> BGB) nicht gilt, was natürlich nicht stimmt.

Bei Fernabsatzverträgen gelten bestimmte Ausnahmeregelungen bezüglich des Widerrufs; das Vorhandensein eines Ladengeschäfts gehört meines Wissens nach nicht dazu.
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