Zitat:
Zitat von dude
mundraub ist eine erfindung des volksmundes und genauso strafbar.
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Nö, den Straftatbestand Mundraub gab es, ist nur 1975 abgeschafft worden bzw ist mit der "Notentwendung" in den Diebstahl geringwertiger Sachen eingegangen.
Der Mundraub war auch bloß auf Strafantrag strafbar.
Das heißt, heute kommt es für die rechtliche Einordnung in Paragraphen nicht mehr darauf an, warum man irgendetwas klaut (Hunger, Elend, Zeitvertreib) sondern nur noch auf den Wert des entwendeten Gegenstands. Der Geringwertigkeitsbetrag ist irgendwas zwischen 25 und 50 Euro. Wohl mittlerweile mehr Richtung 50 Euro.