Allerdings muss man bedenken, dass die Veranstalter der ach-so-familiären Triathlons mit einem Bein im Knast stehen. Die Auflagen der Genehmigungsbehörden, die man als persönlich haftender Veranstalter unterschreibt, haben es in sich.
Noch schlimmer ist es bei Kleinstveranstaltungen, die komplett auf Genehmigungen (z.B. der Forstbehörde bei einem kleinen Crossduathlon) verzichten. Nicht auszudenken, wenn es da mal zu einem schweren Unfall kommt und die Versicherungen ihre Anwälte von der Leine lassen, die prüfen, ob der Veranstalter seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
Ich bin ein großer Fan von familiär organisierten Wettkämpfen und habe bereits mehrfach als persönlich Haftender meine Unterschrift unter das Auflagenheft des Landratamts gesetzt – das ist kein Spaß!
Grüße,
Arne
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