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Haftungsquoten
Es sollte vielleicht für die sogenannten "Halbweisheiten" die sich in den Köpfen von 99,9% aller Autofahrer festgesetzt hat mal festgestellt werden:
Haftpflichtversicherer prüfen die VERURSACHUNGSANTEILE an einem Schaden bzw. Verkehrsunfall. Da das Auto sich im Betrieb (hat NICHTS damit zu tun, ob das Auto steht oder fährt) befunden hat, haftet der Fahrzeughalter aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges. Es ist zu prüfen, ob der Unfall für den Halter unvermeidbar (bei größtmöglichster Sorgfalt zu verhindern gewese wäre? Ist dies der Fall handelt es sich um ein unabwendbares Ereignis. DAS GILT ABER NUR BEI UNFÄLLEN zwischen KRAFTFAHRZEUGEN, ABER NICHT zwischen Radfahrern und Fußgängern. Wie bereits im ersten Bericht angegeben ist der Einzelfall zu prüfen und ob hier ein Mitverursachungsanteil des Kfz Halters gegeben ist muß natürlich durch weitere Ermittlungen geklärt werden. Zum Schluß, ob den Fahrzeuglenker des Kfz ein strafrechtliches VERSCHULDEN trifft klärt der Gesetzgeber. Versicherungen bestrafen nicht sondern regulieren berechtigte Schadenersatzansprüche und wehren für den Versicherten unberechtigte ab!
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