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Alt 17.01.2010, 21:09   #4
Falko
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Registriert seit: 05.03.2007
Ort: Altötting
Beiträge: 702
Zitat:
Zitat von NBer Beitrag anzeigen
hmmmm, ich weiß nicht ob ihr im recht seid, da ihr ja nie offiziell vom kauf zurückgetreten seid. woher soll die firma wissen, dass ihr das produkt nicht mehr wollt? eventuell halten die das extra für euch zurück, um auf die bezahlung zu warten. das verursacht alles kosten. einen rechtgültigen kaufvertrag eingehen und danne infach nicht bezahlen geht halt nicht. und das macht auch den kaufvertrag nicht ungültig.
So sehe ich das auch.
Aber könnte ja sein, dass wir aus der Sache rauskommen ohne die Ware dann doppelt daheim zu haben.
Dass wir die bestellte Ware nicht mehr möchten (wie bereits geschrieben, keine spezielle Ware; eher "Massenware" und leider kein Verbrauchsgut was man regelmäßig benötigt) haben wir dem Händler und dem Inkassobüro bereits mitgeteilt....aber wohl leider deutlich zu spät.
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Keiner ist so verrückt, dass sich nicht ein noch Verrückterer fände welcher ihn versteht.
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