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Alt 28.12.2009, 21:56   #134
jumaka
Szenekenner
 
Benutzerbild von jumaka
 
Registriert seit: 13.08.2008
Ort: München
Beiträge: 928
Zitat:
Zitat von Phoebe Beitrag anzeigen
Also, ich hab das jetzt selbst so verstanden :

Unter Süßigkeiten und süße Getränke fällt definitiv:

Schokolade
Kuchen
Bonbons
Gebäck
Pudding
süße Brotaufstriche, wie Nutella und Konsorten
Cola, Fanta, etc.

(falls ich jetzt was defintives in der Aufzählung vergessen habe bitte anmerken !)

Was Saftschorlen betrifft gingen die Meinungen auseinander, weshalb diese, ebenso wie light Getränke in geringem Maße erlaubt sind.
Honig beispielsweise in geringen Mengen ebenfalls erlaubt.

Die aufgezählten Sachen sind Fakt und alles weitere darfst du dir für dich selber ausmachen.

So habe ich das verstanden.


Bitte verbessert mich wenn ich jetzt Mist erzählt hab
Super! Dann bin ich dabei!
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