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Schon klar. Aber gilt das auch für Bewerbe ohne Startpass- bzw. Tageslizenzpflicht?
Edith meint grade: Eh egal, der Ausnahmeantrag muß vor Behandlungsbeginn erfolgen, also im Prinzip morgen und wer weiß heute schon wo ich in 4 Jahren starten will.
Geändert von MarionR (12.11.2009 um 00:40 Uhr).
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