Zitat:
Zitat von Cruiser
Ich persönlich mag aber nicht die Trickserei Richtung verminderte Schuldunfähigkeit, Reue und und und. Der verlinkte Artikel in der Welt tendierte genau in diese Richtung... Ein psychologisches Gutachten wird erstellt und und und.
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Man kann aber den Richtern nicht vorwerfen, sie würden "tickende Zeitbomben" nicht erkennen etc., und gleichzeitig psychiatrisch-psychologische Gutachten kritisch sehen bzw. ablehnen.
Meistens werden Sie im Auftrag des Richters angefertigt, um spezielle Fragen zu beantworten, welche eine intensivere Beschäftigung mit der Person des Täters erfordern als es die Verhandlung zulässt, sowie spezielle Fachkenntnisse, u.U. auf Vorschlag einer Partei (Ankläger oder Verteidiger) oder des Gerichtes.
Wie ein Gutachten das Strafmass beeinflusst, lässt sich in diesem Fall bestimmt nicht zum vorneherein sagen.
-qbz