15.09.2009, 13:58
|
#130
|
|
|
Zitat:
Zitat von RolandG
- Natürlich erfolgte die "Entschuldigung" auf Anraten des Rechtsbeistands in der Hoffnung auf Berücksichtigung beim Strafmaß. Soll er seinem Mandanten etwa nicht Dinge empfehlen (z.B. Reue), die ggf. eine mildernde Wirkung haben könnten?
|
Ich finde grade kein "Kotzsmilie" 
|
|
|
|