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Alt 14.09.2009, 16:59   #106
TriBlade
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Registriert seit: 11.10.2006
Beiträge: 1.081
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Du hast in Deinen Posts explizit Freiheitsentzug aus Schutzgründen gegenüber der Gesellschaft für bestimmte straffällige Jugendliche u. junge Erwachsene gefordert (präventiv) u. das bedeutet in DE halt wie ich schrieb Sicherungsverwahrung (zusätzlich zur Haftstrafe).

"Eine kurzzeitige oder längere Inhaftierung von Personen zu Schutzzwecken nennt sich in der Bundesrepublik Deutschland Polizeigewahrsam, Unterbindungsgewahrsam oder Sicherungsverwahrung."

-qbz
Wo? ich habe immer nur geschrieben, sie sollten die im Rahmen des StGB vorgesehen Strafen für ihre Taten erhalten. Wenn ich mich da mißverständlich ausgedrückt habe tut es mir leid. Glaube aber du interpretierst da etwas hinein, was es nicht gibt. Ich bin jedoch der festen überzeugung, dass die täter wenn sie den zur zeit in Haft gesessen hätten keine weiteren Straftaten verübt hätten. Und im Rahmen ihrer Strafverbüßung können wir dann schauen ob wir sie und wann wir sie entlassen.
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