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Zitat von GrrIngo
Ganz einfach: Straße für uns gesperrt. Radweg nicht dazugehörend, da abgesetzt, also zulässig. Und da offiziell nicht benutzungspflichtig, besteht auch kaum Instanthaltungsaufwand. Nun aber: keine Alternative zum 'nicht benutzungspflichtigen' Radweg bedeutet?
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Ach so, die Straße mit Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) gesperrt.
Gut, für die meisten innerörtlichen Radwege dürfte die Beschilderung nicht durchführbar sein und auch außerorts fallen mir hier nicht allzu viele Beispiele ein. Sollte die Gemeinde hier sowas planen oder gar durchführen, würden die Kosten der Aktion höchstwahrscheinlich ebenfalls einen Aufschrei auslösen.
