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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Über den Sinn und Zweck der Veranstalterabgabe
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Alt 11.08.2009, 12:11   #159
DasOe
Szenekenner
 
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Registriert seit: 09.10.2006
Ort: im Westerwald
Beiträge: 5.062
Zitat:
Zitat von Jahangir Beitrag anzeigen
Danke! Das ist ja dann sehr aufschlussreich. Als DM ist Roth von der Veranstalterabgabe befreit,
Jein

erstmal, wer ist Veranstalter und wer ist Ausrichter:

Zitat:
Veranstalter ist die DTU oder der Landesverband der die sportrechtliche Genehmigung erteilt; Ausrichter ist, wer vor Ort für die Organisation und Durchführung verantwortlich zeichnet
Zitat:
Aufgaben des Veranstalters:
- Erteilung der sportrechtlichen Genehmigung
- namentliche Benennung des Schiedsgerichtes
- Wettkampfgericht (Kampfrichter)
- Durchführung der Dopingkontrollen

Aufgaben des Ausrichters:
- Erstellen der Ausschreibung
- die Einholung der notwendigen Genehmigungen
- die Entscheidung über die Zulassung (von Athleten) zum Wettkampf
- die Bereitstellung der Wettkampfstätten in wettkampffähigem Zustand
- Organisation und Abwicklung des Wettkampfes einschließlich die Betreuung der Athleten, der Zeitnahme, des Ergebnisdienstes und der Siegerehrung
etc. pp.
Die Bezeichnung "Veranstalterabgabe" ist deswegen irreführend, weil sie aus einer Zeit stammt in der die Begrifflichkeiten noch etwas anders definiert waren. Auch eine Definition, die einer dringenden Änderung bedarf.
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