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Zitat von Jahangir
Danke! Das ist ja dann sehr aufschlussreich. Als DM ist Roth von der Veranstalterabgabe befreit,
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Jein
erstmal, wer ist Veranstalter und wer ist Ausrichter:
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Veranstalter ist die DTU oder der Landesverband der die sportrechtliche Genehmigung erteilt; Ausrichter ist, wer vor Ort für die Organisation und Durchführung verantwortlich zeichnet
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Aufgaben des Veranstalters:
- Erteilung der sportrechtlichen Genehmigung
- namentliche Benennung des Schiedsgerichtes
- Wettkampfgericht (Kampfrichter)
- Durchführung der Dopingkontrollen
Aufgaben des Ausrichters:
- Erstellen der Ausschreibung
- die Einholung der notwendigen Genehmigungen
- die Entscheidung über die Zulassung (von Athleten) zum Wettkampf
- die Bereitstellung der Wettkampfstätten in wettkampffähigem Zustand
- Organisation und Abwicklung des Wettkampfes einschließlich die Betreuung der Athleten, der Zeitnahme, des Ergebnisdienstes und der Siegerehrung
etc. pp.
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Die Bezeichnung "Veranstalterabgabe" ist deswegen irreführend, weil sie aus einer Zeit stammt in der die Begrifflichkeiten noch etwas anders definiert waren. Auch eine Definition, die einer dringenden Änderung bedarf.