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Zitat von cfritz
Hi Sybenwurz,
der mit dem Birdy bin ich. Koenntest Du mir das Bild vielleicht in voller Aufloesung mailen?
Viele Gruesse,
Christian
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Leider nicht. Die Bilder sind in Originalauflösung (600x400) eingestellt, du kannst sie dir also so wie sie sind, runterladen.
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Zitat von GrrIngo
Die größte Herausforderung war wohl, das Teil zurecht zu machen und bei den KR durchzukriegen :D
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Jou, die haben nicht schlecht geguckt!
Hab noch ketzerisch gefragt, ob der Korb und das Kettenschutzdingen nicht unerlaubte, aerodynamische Hilfsmittel seien.
Seine Tröte am Lenker haben sie aber sehr ausreichend bedient und ich bin sicher, dass die Bremsen gingen.
Besser, als manch andere heute, wo die Bremshebelchen in die Pfoten schneiden...
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Zitat von Heifu
Ich hab' heute mittag von dasOe gelernt, dass -zumindest in Hessen- es für die Kampfrichter irrelevant ist, ob die Bremsen auch funktionieren. Die müssen einfach nur am Fahrrad dran sein.
Für die Verkehrstauglichkeit ist alleine der Athlet verantwortlich.
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Ich hab da heute mal drüber nachgedacht, weil mir das auch mit Licht und Klingel an der 853 durchn Sinn ging.
Die StVZO fordert sinngemäss das Vorhandensein von zwei unabhängig voneinander funktionierenden Bremsen, ner helltönenenden Glocke und jede Menge Beleuchtungsgeraffel.
Dann gibts für Rennräder unter 11 Kilo diverse Ausnahmen, was die Beleuchtung angeht und, hier kommts, es gibt weitere Befreiungen für die Teilnahme an Rennveranstaltungen.
Liest man genau, müssten auch am Rennrad mit unter 11 Kilo alle Rückstrahler und die Klingeln sowie die Bremsen dran sein (und nur die Steckbeleuchtung muss zwar dabei sein, darf aber einzeln eingeschaltet werden und batteriebetrieben sein...) und selbst im Rennbetrieb (auch auf abgesperrter Strecke) müssten noch die Klingel und zwei Bremsen am Bike sein, während der Beleuchtungsklimbim komplett von Bord darf.
So gesehen, wäre die hellhimmelblaue Rakete eines der legalsten Bike in der Wechselzone und auf der Strecke gewesen.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, denke aber nicht, dass die DTU in ihrem Reglement Ausnahmen von der StVZO machen kann (Bremsen müssen am Rad sein, brauchen aber nicht zu funktionieren oder so...), ebensowenig wie ich mit irgendwem nen gültigen Vertrag aushandeln kann, der gegen irgendwelche Gesetze verstösst.
Ich glaub, da müssen die nochmal bei...
