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Alt 09.07.2009, 13:48   #8
Megalodon
 
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Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Keine Strafe ohne Schuld: Das StGB bekennt sich, auf der Grundlage des Grundgesetzes, zum Schuldprinzip. Demnach kann es keine Strafe ohne Schuld geben.
http://de.wikibooks.org/wiki/Examens...a_sine_cul pa

Eine zweijährige Sperre mit allen ihren Konsequenzen ist völlig überzogen, wenn der oder die Betroffene nichts dafür kann. Grundsätzlich muss immer die Schuld, also die persönliche Verantwortung, bewiesen werden. Im Sportrecht setzt man sich darüber hinweg, was in manchen Fällen nicht richtig ist und Unrecht erzeugt.
Unrecht entsteht immer auch dann, wenn jemand nach menschlichem Ermessen schuldig ist, eine Strafe aber nicht erfolgen kann, weil die Schuld nicht nachgewiesen werden kann.

Im "Sportrecht" bedeutet menschliches Ermessen, dass es eben viel wahrscheinlicher ist, dass ein Profiathlet gedopt hat, als dass ein NEM (oder eine Zanhpasta!!) verunreinigt war.

In dem Zusammenhang würde mich einmal interessieren, wie stark eine NEM verunreinigt sein muss und wieviel der Athlet dann davon nehmen muss, damit der Test überhaupt positiv ausfällt. Oder anders herum ausgedrückt, wie groß muss bei üblichen Dosen der NEM die Verunreinigung sein, dass der Test überhaupt anschlägt?
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