Zitat:
Zitat von FinP
Meint er Art.3 GG?
Warum 4.? Für einen Kaufvertrag muss ich doch das Brötchen nicht nehmen geschweige denn bezahlen? Naja, egal... :-)
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doch musst du...also zahlen is klar, aber du musst die ware auch abnehmen. ansonsten müsste der bäcker unter umständen ne lagerhalle anmieten um das alte brötchen aufzubewahren, die dafür anfallenenden Kosten könnte er dir in rechnung stellen.
was so beim brötchenkaufen alles passieren kann
