Zitat:
Zitat von powermanpapa
und da bist du dir wirklich sicher
der unbdarfte wird doch wohl eher von den Spezialisten der Versicherer ruckzuck übern Tisch gezogen
eine fehlerhafte Formulierung
eine Antwort auf ne geschickt verdreht gestellte Frage...und ruckzuck hat man dich
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Ganz sicher ! Gerne lasse ich Euch Bedingungen zukommen. Die Fragebögen sind standardisierte Formulare, die sich innerhalb der Gesellschaften kaum bis gar nicht unterscheiden.
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Zitat von Volkeree
Bist du dir da ganz sicher?
Bei alkoholbedingten Unfällen zahlt die Versicherung doch auch. Da liegt ja auch eine vorsätzliche Straftat vor.
Ich kenne mich im Versicherungrecht nicht über den Hausgebrauch hinaus aus, aus dem Bauch würde ich aber sagen, die Versicherung muss in jedem Fall zahlen.
Volker
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Vorsatz wäre es hier, wenn der Schädiger sich mit Vorsatz betrunken hätte, um dann den Schaden mit voller Absicht zu verursachen. Eher nicht der Fall.
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Zitat von powermanpapa
ja
das geht nicht
die müssen zahlen
und dann können sie die Kohle von ihrem Kunden zurück holen
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Wenn Vorsatz von vornherein fest steht, eben nicht. Wie gesagt, Bedingungen kann ich gerne zukommen lassen. Hier zum einstellen bisschen viel.
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Zitat von sybenwurz
Deine rosarote Lebenseinstellung möchte ich auch gerne nochmal haben...
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Nö, ist keine rosarote Lebenseinstellung, sondern Praxis.
Ich arbeite als Direktionsbeauftragter bei einer namhaften Versicherungsgesellschaft. Da die Nebenkosten wie Anwaltskosten bereits ca. 15 % der Schadenzahlungen im KFZ-Bereich ausmachen, sind wir sehr daran interessiert, diese möglichst gering zu halten. Dies belohnen wir mit Zusatzleistungen, die wir normalerweise nicht bezahlen müssten.
Aber nochmal zur Definition von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz:
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde. Motto: Es wird schon gut gehen.
Bedingt vorsätzlich handelt, wer den Schaden in Kauf nimmt. Motto: Na, wenn schon.
Vorsätzlich handelt, wer bewusst oder gewollt schädigt. Motto: Ich will.
Bereits bedingter Vorsatz reicht schon zur Leistungsfreiheit aus. Der Geschädigte hat aber die Möglichkeit an den Verein Verkehrsopferhilfe e.V. zu wenden.
Macht Euch doch mal die Mühe und ruft Eure eigene KFZ-Haftpflichtversicherung an und fragt nach, ob sie zahlt bei Vorsatz oder ob sie in Vorleistung tritt, wenn von vornherein Vorsatz fest stand ?