Zitat:
Zitat von dimarco
Vorsatz ist in den Bedingungen der KFZ-Versicherer ausgeschlossen. Die Versicherung prüft zunächst den Versicherungsschutz. Wenn dieser gegeben ist, wird erst die Haftung überprüft.
Da Vorsatz ausgeschlossen ist, wird sie sich mit den Haftungsansprüchen erst gar nicht befassen und demnach auch nicht in irgendwelche Vorleistung gehen. .....
|
Bist du dir da ganz sicher?
Bei alkoholbedingten Unfällen zahlt die Versicherung doch auch. Da liegt ja auch eine vorsätzliche Straftat vor.
Ich kenne mich im Versicherungrecht nicht über den Hausgebrauch hinaus aus, aus dem Bauch würde ich aber sagen, die Versicherung muss in jedem Fall zahlen.
Volker