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Erstmal Gute Besserung und Viel Erfolg bei deinem Streitfall!
Wegen Radwege benutzen ja oder nein! In der Triathlon Spezial 1/09 gibt es dazu nen Artikel:
Radfahrer sind verpflichtet Radwege zu benutzen wenn sie mit den Blauen Schildern ausgeschildert sind (Zeichen 237,240,241,§2 Abs 4 StVO). Gemalte Zeichen auf der Strasse zählen nicht und sind nicht rechtskräftig.
Dies gilt auch für RR Fahrer. Auch wenn OLGs das anders sehen (das is dann Glück bei der Verhandlung). Der Zusatnd muss allerdings zumutbar sein. Bei Scherben, Laub, Schlaglöchern, landwirtsch. Vermutzung, Eis und Schnee darf man auf der Strasse fahren.
Achja interessant könnte noch die Geschwindigkeitsbeschränkungen sein: Innerorts gilt für Radfahrer die 50km/h regelung NICHT!!! Denn allgemein gültige Geschw.beschränkungen gelten nur für Kfz. Aber Spezielle Beschränkungen wie Zone 30 oder 3km/h Schilder die gelten natürlich auch für uns.
Grüße
Daniel
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