Zitat:
Zitat von DragAttack
Nochmal - wie begründest du, dass keine Irrtumserregng vorliegt?
|
Es war muendlich womit Du zuallermindest ein Beweislastproblem haettest, einen versuchten Betrug nachzuweisen. Dem Abschluss waere ein schriftler Vertrag vorausgegangen, der den gesetzlichen BEstimmmungen zu 100% entspricht.
M.E. spielst Du hier den nicht muendlichen Verbraucher.
Aber fremdes Geld leihen wollen!