Drücke dir die Daumen.
Auf jeden Fall nen Anwalt nehmen!
Ich bin auch schonmal nem Auto über die Motorhaube gesegelt - weshalb ich jetzt außerhalb des Stadtkerns grundsätzlich auf der Straße fahre. Bishier ist aber nichts wieder passiert.
Wünsche dir viel Erfolg - berichte bitte mal.
Hier gibts noch ein paar Infos:
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#benutzung
Und es gab irgendwo mal ein Urteil eines Oberlandesgerichts, da hat ein Radfahrer einen Fußgänger erwischt, der unachtsam die Fahrbahn kreuzte. Dabie hat der Radfahrer eine teilschuld bekommen, da er über 3X km/h gefahren sei und somit mit einem erhöhten Risiko rechnen musste, welches von Ihm ausginge. Finde dies Urteil aber leider gerade nicht wieder - aber evtl könntest deinen Anwalt fragen, ob man in bezug auf o.g. Urteil vorgeben könnte, den ggf. vorhandenen Radweg nicht zu benutzen (falls sich das mit dern Scherben nicht mehr dokumentieren lässt).
Aber wie alle anderen schon sagten, der Anwalt ist der Fachmann ;-)
Grüße.
[Edit]
Korrigiere mich:
Zitat:
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Ein Rennradfahrer, der mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h in Rennfahrerhaltung über den Lenker gebeugt auf einer innerörtlichen Straße mit einem Fußgänger kollidierte, der die Fahrbahn überqueren wollte, wurde wegen überhöhter Geschwindigkeit zu einer hälftigen Mithaftung verurteilt (OLG Karlsruhe, Az. 1 U 94/89).
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Außerdem steht dem von mir vorgeschlagenem Grund dies gegenüber:
Zitat:
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Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird. Dies gilt vor allem, weil sie akustisch und optisch schlechter wahrnehmbar sind, als andere Kraftfahrer (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329)
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